Kurtaxen und Tourismusabgaben
In einigen Orten wird zur Schaffung, Erhaltung und Verwaltung öffentlicher Kur- und Tourismus- Infrastruktur eine Abgabe erhoben. Der Tag der Ankunft und der Abreise gelten zusammen als ein Tag. Die Kurtaxe wird meist vor Ort entrichtet. Meist erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende bis einschließlich 26. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen Ermäßigungen. Auch sind Teilnehmer von Tagungen und Kongressen sowie arbeitende Personen häufig von der Kurabgabe befreit. Diese Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Satzungen der Gemeinden. Die folgende Übersicht erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist ohne Gewähr.
KURTAXE Im Ostseebad Breege-Juliusruh
mit den Ortsteilen Breege, Juliusruh, Kammin, LobkevitzDie Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person in der Hauptsaison vom 1. Juni bis 15. September 1,50 Euro und in der Nebensaison vom 16. September bis 31. Mai 1,20 Euro. Für Ihren Hund zahlen Sie 0,50 Euro ganzjährig. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 9. Lebensjahr sowie jede fünfte und weitere Person einer Familie.
Kurabgabensatzung im Ostseebad Breege-Juliusruh| Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Ostseebad Breege-Juliusruh
Kurtaxe in Göhren-Lebbin
mit dem Ortsteil UntergöhrenDie Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person in der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober 2,00 Euro und in der Nebensaison vom 1. November bis 28./29. Februar 1,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr.
Kurabgabensatzung der Gemeinde Göhren-Lebbin | Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Göhren-Lebbin
Kurtaxe in Klink
mit den Ortsteilen Eldenburg Süd, Grabenitz und SembzinDie Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person vom 1. März bis 31. Oktober 2,00 Euro und vom 1. November bis 28./29. Februar 1,00 Euro. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr zahlen die Hälfte. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis einschließlich 5. Lebensjahr.
Kurabgabensatzung der Gemeinde Klink | Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Klink
Kurtaxe in Malchow (Meckl.)
Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person in der Hauptsaison vom 1. Mai bis 30. September 1,00 Euro und in der Nebensaison vom 1. Oktober bis 30. April 0,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr sowie jede fünfte und weitere Person einer Familie.
Kurabgabensatzung der Stadt Malchow | Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Malchow
Kurtaxe in Rechlin
Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person vom 1. April bis 31. Oktober 1,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr.
Kurabgabensatzung der Gemeinde Rechlin | Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Rechlin
Kurtaxe in Röbel / Müritz
Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person vom 1. April bis 31. Oktober 1,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr sowie jede fünfte und weitere Person einer Familie.
Kurabgabensatzung der Stadt Röbel / Müritz | Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Röbel / Müritz
Kurtaxe in Waren (Müritz)
mit den Ortsteilen Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Eldenholz, Eldenburg, Jägerhof, Schwenzin, Warenshof und RügebandDie Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person in der Hauptsaison vom 1.April bis 31.Oktober 2,00 Euro und in der Nebensaison vom 1.November bis 31.März 1,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15.Lebensjahr.
Kurabgabensatzung der Stadt Waren (Müritz) Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Waren (Müritz)
Kurtaxe in Zislow
Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person ganzjährig 1,00 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr.
Kurabgabensatzung der Gemeinde Zislow | Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Zislow
Stand: November 2020