Kurtaxen und Tourismusabgaben

In einigen Orten wird zur Schaffung, Erhaltung und Verwaltung öffentlicher Kur- und Tourismus- Infrastruktur eine Abgabe erhoben. Die Kurtaxe wird meist vor Ort entrichtet. Meist erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende bis einschließlich 26. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen Ermäßigungen. Auch sind Teilnehmer von Tagungen und Kongressen sowie arbeitende Personen häufig von der Kurabgabe befreit. Diese Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Satzungen der Gemeinden. Die folgende Übersicht erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist ohne Gewähr.

Kurtaxe in Göhren-Lebbin

mit dem Ortsteil Untergöhren

Die Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag in der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober 2,00 Euro und in der Nebensaison vom 1. November bis 28./29. Februar 1,50 Euro. An- und Abreise sind 2 Tage. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr.

Kurabgabensatzung der Gemeinde Göhren-Lebbin | Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Göhren-Lebbin


Kurtaxe in Klink

mit den Ortsteilen Eldenburg Süd, Grabenitz und Sembzin

Die Kurabgabe beträgt jeden Aufenthaltstag und pro Person vom 1. März bis 31. Oktober 2,00 Euro und vom 1. November bis 28./29. Februar 1,00 Euro. An- und Abreise sind 2 Tage. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr zahlen die Hälfte. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis einschließlich 5. Lebensjahr.

Kurabgabensatzung der Gemeinde Klink | Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Klink


Kurtaxe in Malchow (Meckl.)

Die Kurabgabe beträgt für jeden Aufenthaltstag und pro Person in der Hauptsaison vom 1. April bis 31. Oktober 2,00 Euro und in der Nebensaison vom 1. November bis 31. März 1,50 Euro. An- und Abreise sind 2 Tage. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr.

Kurabgabensatzung der Stadt Malchow | Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Malchow


Kurtaxe in Röbel / Müritz

Die Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag vom 1. April bis 31. Oktober 2,00 Euro. An- und Abreise sind 2 Tage. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr sowie jede fünfte und weitere Person einer Familie.

Kurabgabensatzung der Stadt Röbel / Müritz | Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Röbel / Müritz


Kurtaxe in Waren (Müritz)

mit den Ortsteilen Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Eldenholz, Eldenburg, Jägerhof, Schwenzin, Warenshof und Rügeband

Die Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag in der Hauptsaison vom 1.April bis 31.Oktober 2,70 Euro und in der Nebensaison vom 1.November bis 31.März 2,00 Euro. An- und Abreise sind 2 Tage. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15.Lebensjahr.

Kurabgabensatzung der Stadt Waren (Müritz)  Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Waren (Müritz) 


Stand: Februar 2023

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