Hilfe & FAQ
Antworten zur Stornierung
Falls Sie über PrivatQuartierInfo eine Ferienwohnung gebucht haben, haben Sie einen Individualreisevertrag mit den Eigentümern der Ferienunterkunft abgeschlossen. Diese Reise können Sie jederzeit - auch ohne Gründe zu benennen - stornieren.
Um Ihre Unterkunft zu stornieren, wenden Sie sich bitte an Ihre Vermieter. Die Vermieter haben Ihre Anzahlung erhalten. Die Telefonnummer steht auf Ihrer Buchungsbestätigung.
Allerdings ist Ihre Stornierung nicht kostenlos. Denn der Anspruch des Eigentümers des Ferienobjekts auf Bezahlung des Reisepreises bleibt bestehen. Der Eigentümer des Ferienobjekts wird in der Regel eine pauschalierte Rücktrittsgebühr entsprechend des Reisepreises erheben. Die Höhe der Stornogebühren können Sie den Beschreibungen der Ferienunterkünfte entnehmen.
Zur eigenen Sicherheit wird Ihnen der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen, die diese Kosten übernehmen könnte.
Sollten Sie selbst erkrankt sein, so lässt sich das vor der Anreise für kleines Geld zusätzlich versichern. Eine eigene Erkrankung und eine Erkrankung von nahestehenden Personen an COVID-19 vor dem Anreisetermin ist bei einer Reiserücktrittsversicherung versicherbar.
Sollte aufgrund der CORONA-Pandemie regierungsseitig z.B. ein Einreiseverbot bestehen, so wenden sich Sie sich an Ihre Vermieter, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Ein juristischer Anspruch auf eine Rückzahlung von Anzahlungen aufgrund höherer Gewalt besteht bei Individualreisen nicht.
In der Regel wurde zwischen Gast und Vermieter immer eine Lösung gefunden in der vergangenen Saisons
Nach einer Stornierung Ihrerseits bleibt der Anspruch des Eigentümers des Ferienobjekts auf Bezahlung des Reisepreises bestehen. Der Eigentümer des Ferienobjekts wird in der Regel eine pauschalierte Rücktrittsgebühr entsprechend des Reisepreises erheben.
Die Höhe dieser Rücktrittsgebühr setzt der Eigentümers des Ferienobjekts selbst fest. Diese sind in der Beschreibung der Unterkunft bei den Zahlungsbedingungen vermerkt. Die Höhe der Rücktrittsgebühr hängt immer vom Zeitpunkt der Stornierung ab, d.h. je näher der Anreisetag rückt desto höher ist die Rücktrittsgebühr.
Der Eigentümer des Ferienobjekts ist verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Eine erfolgreiche anderweitige Vermietung verringert die Rücktrittsgebühr.
Zur eigenen Sicherheit wird Ihnen der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen, die diese Kosten übernehmen könnte.
Der Reisepreis ist der Mietpreis zuzüglich aller Nebenkosten wie z.B. Frühstück oder Übernachtungskosten für Haustiere.
Nach einer Stornierung Ihrerseits bleibt der Anspruch des Eigentümers des Ferienobjekts auf Bezahlung des Reisepreises bestehen. Der Eigentümer des Ferienobjekts wird in der Regel eine pauschalierte Rücktrittsgebühr entsprechend des Reisepreises erheben.
Damit diese pauschale Rücktrittsgebühr so gering wie möglich ausfällt und der Eigentümers sein Ferienobjekt erneut vermieten kann, sollten Sie sich schnellstmöglich mit dem Eigentümer Ihres Ferienobjekts in Verbindung setzen! Haben Sie eine Buchungsbestätigung von PrivatQuartierInfo erhalten, steht seine Telefon-Nummer in der Buchungsbestätigung.
Die Versicherung muss bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt erfolgen. Bei Buchung innerhalb 30 Tagen bis zum Reisebeginn beträgt die Abschlussfrist drei Werktage (Montag bis Freitag).