Hilfe & FAQ
Antworten zur CORONA-Testpflicht in Unterkünften
Bitte beachten Sie die Testpflichten in Unterkünften (Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Liegeplätze usw.). Es wird bei der Anreise ein negativer Coronatest (Schnell- oder Selbsttest maximal 24 Stunden alt, PCR-Test maximal 48 Stunden alt) benötigt.
In Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich an fünf aufeinanderfolgenden Tagen auf der Stufe 1 (grün) der Coronawarnkarte befinden, muss der Test während des Aufenthaltes nicht aktualisiert werden. Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Stufe 2 (gelb), so muss der negative Coronatest während des Aufenthaltes alle drei Tage (jedoch maximal 2 mal die Woche) aktualisiert werden.
Vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 7 Jahre sind von der Testpflicht befreit.
Eine Zusammenstellung von Testeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.
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