Hilfe & FAQ

Antworten zur Buchung

 

Nach erfolgter Buchung bekommen Sie eine Buchungsbestätigung zugeschickt.

In der Buchungsbestätigung stehen auch die Zahlungsmodalitäten, die ebenfalls in den Beschreibungen der Unterkunft zu sehen sind. Fast immer ist eine Anzahlung an die Eigentümers des Ferienobjekts zu zahlen, meist 20 % des Gesamtpreises. Die Restzahlung erfolgt meist bar bei Anreise, mitunter soll diese auch schon vor der Anreise an die Vermieter überwiesen werden. Die Kur- und Tourismuspauschale wird fast immer bei Schlüsselempfang beglichen.

Verspätete Zahlung oder Nichtzahlung der Anzahlung kann als Rücktritt gewertet werden und berechtigt den Eigentümer des Ferienobjekts, das Objekt anderweitig zu vermieten.

Liegen der Tag der Buchung und der Anreisetag eng beieinander, wird auf eine Anzahlung verzichtet.

 

Üblicherweise zahlen Sie eine Anzahlung an den Eigentümer der Ferienunterkunft, meist 20 % der Übernachtungskosten. Die Höhe der Anzahlung legt der Vermieter fest und ist verschieden. Es gibt einige wenige Vermieter, die ganz auf eine Anzahlung verzichten.

Die Anzahlung wird fast ausschließlich per Banküberweisung bezahlt, wobei der Empfänger IBAN (International Bank Account Number) und bei Gästen aus dem Ausland zusätzlich die BIC (Bank Identifier Code) angeben muss.

Die Restzahlung erfolgt meist bar vor Ort bei Anreise. Es kann aber auch sein, dass sie einige Wochen im voraus per Banküberweisung überwiesen werden soll, so wie das z.B. beim Buchen von Ferienhäusern in Dänemark üblich ist. In diesem Fall lassen Sie sich bitte den Eingang des Geldes vom Empfänger -also vom Vermieter- bestätigen, am besten per eMail!

Sollte zwischen Buchung und Anreise nur wenig Zeit sein, wird mitunter auf eine Anzahlung verzichtet und der komplette Betrag bar bei Anreise bezahlt.

Die Kur- und Tourismusabgabe wird meist bei Schlüsselübernahme entrichtet.

Die Zahlungsmodalitäten stehen in der Beschreibung der Ferienunterkunft. Sie werden Ihnen auf alle Fälle in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

 

In einigen Orten wird zur Schaffung, Erhaltung und Verwaltung öffentlicher Kur- und Tourismus- Infrastruktur eine Abgabe erhoben. Die Höhe ist in jedem Ort unterschiedlich.

PrivatQuartierInfo hat Ihnen eine Übersicht über einige Kurtaxen zusammen gestellt:

Übersicht Kurtaxen

 

Sie zahlen jene Preise für die Übernachtungen und Nebenkosten, die im Internet in der Beschreibung des Ferienobjekts aufgeführt werden. Auch auf vor Ort zu zahlende Nebenleistungen wie z.B. Strom oder Radverleih wird hingewiesen. Die Bezahlung erfolgt immer an den Eigentümer des Ferienobjekts.

 

Mit der Buchung bieten Sie dem Eigentümer des Ferienobjekts den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Sie bekommen von PrivatQuartierInfo oder vom Eigentümers des Ferienobjekts eine Buchungsbestätigung zugeschickt. Das erfolgt im Falle von PrivatQuartierInfo per Post, kann aus Zeitgründen auch per Fax oder eMail erfolgen. In der Buchungsbestätigung finden Sie auch die Zahlungsmodalitäten und die Anfahrtbeschreibung.

Zur eigenen Sicherheit wird Ihnen der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen, falls noch ausreichend Zeit bis zur Anreise bleibt.

 

Nach erfolgter Buchung bekommen Sie von PrivatQuartierInfo oder vom Eigentümers des Ferienobjekts eine Buchungsbestätigung zugeschickt. Das erfolgt im Falle von PrivatQuartierInfo per Post, kann aus Zeitgründen auch per Fax oder eMail erfolgen.

In der Buchungsbestätigung finden Sie die Informationen über

  • die Anzahl der Gäste und eventuell begleitende Haustiere
  • die vollständige Adresse des Ferienobjekts
  • die Anreise- und Abreisezeiten
  • die Preise für die Übernachtungen und der eventuell anfallenden Nebenkosten
  • die Beschreibung der Anfahrt zum Ferienobjekt
  • die Schlüsselübergabe 
  • die Kontaktdaten des Eigentümers des Ferienobjekts
  • die Höhe der Vorauszahlung und weitere Zahlungsmodalitäten des Eigentümers des Ferienobjekts.

 

In der Buchungsbestätigung finden Sie auch die Zahlungsmodalitäten. Fast immer ist eine Anzahlung an die Eigentümers des Ferienobjekts zu zahlen, meist 20 % des Reisepreises.

Verspätete Zahlung oder Nichtzahlung der Anzahlung kann als Rücktritt gewertet werden und berechtigt den Eigentümer des Ferienobjekts, das Objekt anderweitig zu vermieten. Sie sollten sich also schnellstmöglich mit dem Eigentümer Ihres Ferienobjekts in Verbindung setzen! Dessen Telefon-Nummer finden Sie in der Buchungsbestätigung von PrivatQuartierInfo.

 

Nach erfolgter Buchung haben Sie eine Buchungsbestätigung zugeschickt bekommen.

In der Buchungsbestätigung fanden Sie auch die Zahlungsmodalitäten. Die Anzahlung sei an den Eigentümer des Ferienobjekts zu zahlen. Das haben Sie gemacht.

Natürlich kann nur der Eigentümer selbst auf sein eigenes Konto schauen, ob das Geld bei ihm eingegangen ist. Bitte wenden Sie sich deshalb an den Eigentümer Ihres Ferienobjekts! Seine Telefon-Nummer steht auf der Buchungsbestätigung.

 

Die aufgeführten Urlaubsunterkünfte sind bei mir nur in Vermittlung. Da ich nicht der Eigentümer bin, ist es mir leider nicht möglich, ein Ferienquartier bis zu einem bestimmten Termin frei zu halten. Parallel zu mir können weitere Vermittlungen tätig sein - so zum Beispiel die örtlichen Tourist-Informationen -,deren Verträge mitunter so gestaltet sind, dass sie Vorrang bei der Buchung von Unterkünften genießen. Jene setzen meist auf Internetportale, auf denen die Gäste sofort buchen können. Somit hat der Vermieter selbst keinen Einfluss mehr auf seine eigene Belegung.

 

Mit der Buchung bieten Sie dem Eigentümer des Ferienobjekts den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an.

Jedoch ist der Eigentümer des Ferienobjekts nicht verpflichtet, Buchungen zu jedem Termin anzunehmen. So beträgt in der Hauptsaison die Mindestaufenthaltsdauer in der Regel 6 bzw. 7 Nächte. Falls Sie in dieser Zeit nur drei oder vier Nächte buchen möchten, wird der Eigentümer des Ferienobjekts Ihr Anliegen erst einmal prüfen und eventuell abweisen. Es sei denn, Sie treffen gerade ein Lücke. Aber diese Lücken offenbaren sich meist erst kurz vor Reisebeginn. Ähnlich geht es Anfragen mit zehntägiger Reisedauer.

  

Die Vermieter können nicht kontrollieren, wann jemand später anreist oder früher abreist. Deshalb buchen Sie die Ferienunterkunft für jene Anzahl Gäste, die Sie maximal benötigen - und zwar für Ihren kompletten Aufenthalt. Überbelegung kann zur fristlosen Kündigung des Vertrages führen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt dann beim Vermieter.

 

PrivatQuartierInfo hat lediglich die Stellung des Vermittlers zwischen dem Gast und dem Eigentümer des Ferienobjekts.

Die Preise sind vom Eigentümer des Ferienobjekts vorgegeben. Weil PrivatQuartierInfo nicht wegen jedem Rabatt den Eigentümer anfragen kann - denn das ist ab einer bestimmten Anzahl von Ferienunterkünften wenig praktikabel -, gibt es feste Regeln dafür.

Sollte der Eigentümer eine Rabatt-Regelung getroffen haben, so ist diese im Preisteil der Objekt-Beschreibung vermerkt.

So eine Rabatt-Regel kann z.B. sein: "Zahle fünf Tage und wohne sieben Tage".

 

Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den Beherbergungsvertrages zwischen Ihnen und dem Eigentümer des Ferienobjekts.

PrivatQuartierInfo hat lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Gast und dem Eigentümer des Ferienobjekts und kann deshalb Ihren Vertrag nicht ändern.

Setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Eigentümer des Ferienobjekts in Verbindung und versuchen, Ihren Aufenthalt zu verschieben. Haben Sie eine Buchungsbestätigung von PrivatQuartierInfo erhalten, steht seine Telefon-Nummer in der Buchungsbestätigung.

 

Sie bekommen von PrivatQuartierInfo oder vom Eigentümers des Ferienobjekts eine Buchungsbestätigung zugeschickt. Mit den Angaben in dieser Buchungsbestätigung zur Reisedauer und zum Reisepreis können Sie im Internet die Storno-Versicherung abschließen.

Sie benötigen zusätzlich die Namen und Geburtsdaten aller Reisenden, Ihre eMail-Adresse sowie Ihre Konto-Verbindung bzw. Kreditkarten-Daten.

Die Versicherung muss bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt erfolgen. Bei Buchung innerhalb 30 Tagen bis zum Reisebeginn beträgt die Abschlussfrist drei Werktage (Montag bis Freitag).

Storno-Versicherung abschließen

 

Nach einer Stornierung Ihrerseits bleibt der Anspruch des Eigentümers des Ferienobjekts auf Bezahlung des Reisepreises bestehen. Der Eigentümer des Ferienobjekts wird in der Regel eine pauschalierte Rücktrittsgebühr entsprechend des Reisepreises erheben.

Deshalb wird allgemein zu einer Reiserücktrittskosten-Versicherung geraten, die in der Storno-Versicherung enthalten ist. Ebenfalls in der Storno-Versicherung enthalten ist die Reiseabbruch- Versicherung, die die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei Reiseabbruch erstattet.

Es werden Ihnen die vertraglichen Stornokosten erstattet bei Rücktritt aus versicherten Gründen wie z.B.

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor Abschluss der Versicherung keine ärztliche Behandlung erfolgte
  • Schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft
  • Tod
  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • Schaden an Ihrem Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.

Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro je versicherter Reise.

Storno-Versicherung abschließen

 

Eine Kaution wird nur bei den Unterkünften fällig, wo dies in den Nebenkosten als Extraposition erwähnt wird.

Die Kaution dient dem Ausgleich von Ansprüchen, die sich aus eventuellen Reinigungsmehraufwand (z.B. durch Hunde) oder aus Beschädigungen/Diebstahl der Mietsache durch den Mieter ergeben, also neben der Ferienunterkunft selbst auch deren Mobiliar und Inventar sowie deren mitgemieteten Nebenanlagen wie Gemeinschaftskeller oder Garten.

Die Kaution wird meistens bei Anreise in bar vom Gast an den Vermieter gezahlt und nach dem Aufenthalt bar an den Gast zurück gezahlt oder auf das Konto des Gastes zurück überwiesen. Das liegt im Ermessen des Vermieters. Mitunter wird mit der Kaution z.B. verbrauchter Strom verrechnet. Das ist zwar juristisch nicht ganz sauber, hat sich jedoch in der Praxis bewährt.

 

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