1. Das Gastgeberstammblatt („Objektkarte“) ist Bestandteil des Vertrages.
2. Die Unterkunft wird dem Gast voll funktionstüchtig und sauber, so wie im Angebot
dargestellt, zur Nutzung zu übergeben.
3. Bei der Berechnung werden die im Gastgeberverzeichnis entsprechend der
Reisesaison aufgeführten Preise zugrunde gelegt.
4. Etwaige Schadenersatzansprüche wegen Nichtbereitstellung der Unterkunft
seitens des Gastgebers bzw. Nichtinanspruchnahme der Unterkunft durch den Gast
sind gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.
5. Der sich ergebende Mietpreis wird dem Gast vom Gastgeber im Mietvertrag
mitgeteilt. Erfolgt die Zahlung nicht bis 1 Tag von Reiseantritt, kann der Gastgeber
einen Ersatzanspruch nach Ziffer 6 geltend machen.
6. Bei Rücktritt des Gastes vom Gastaufnahmevertrag hat dieser – sofern es dem
Gastgeber nicht gelingt, die Unterkunft in dem betroffenen Zeitraum anderweitig zu
vermieten - an den Gastgeber Ersatz für dessen getroffene Vorkehrungen und
Aufwendungen zu leisten. Dieser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der
gewöhnlich ersparten Aufwendungen pauschaliert, er beträgt
- bei Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn 20 % des vereinbarten Gesamtpreises
- vom 59. bis zum 30. Tag vor vereinbarter Inanspruchnahme der Unterkunft 50 %
des vereinbarten Gesamtpreises
- danach 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
- bei vorzeitiger Abreise (egal aus welchen Gründen) ist der Gast verpflichtet, den
vereinbarten Preis zu bezahlen, sofern es dem Gastgeber nicht gelingt, die
Unterkunft in dem betroffenen Zeitraum anderweitig zu vermieten. Der Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
7. Die Wohnung hat eine hochwertige technische Ausstattung und Einrichtung.
Sollten während der Mietzeit Schäden in der Wohnung oder an der Einrichtung
auftreten, die vom Mieter zu verantworten sind, ist dieser im gesetzlich
vorgesehenen Umfang schadenersatzpflichtig. Etwaige Schäden sind dem
Vermieter umgehend zu melden.
8. Wurde mit dem Vermieter die Nutzung der vermietereigenen Fahrräder während
der Mietdauer vereinbart, so erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr des Mieters.
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