
Storno-VersicherungBei der Buchung einer Ferienunterkunft ist es wichtig zu wissen, dass der Eigentümer der Unterkunft bei einer Stornierung seitens des Gastes weiterhin Anrecht auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises hat. Der Reisepreis ist der Übernachtungspreis zuzüglich der Nebenkosten wie z.B. Endreinigung oder Frühstück. Falls nichts anderes vereinbart wurde, stehen dem Eigentümer des Ferienobjekts folgende pauschale Entschädigungen zu: bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20% des Reisepreises, vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50% des Reisepreises, ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen 80% des Reisepreises. Deshalb wird allgemein zu einer Reiserücktrittskosten-Versicherung geraten, die in der Storno-Versicherung enthalten ist und die Sie hier online Buchen können. Ebenfalls in der Storno-Versicherung enthalten ist die Reiseabbruch- Versicherung, die die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei Reiseabbruch erstattet. Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro je versicherter Reise.Es werden Ihnen die vertraglichen Stornokosten erstattet bei Rücktritt aus versicherten Gründen wie z.B. - schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung - Impfunverträglichkeit - Schwangerschaft - Tod - Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken - Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit - Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung. Abschlussfrist: Die Storno-Versicherung kann bei Buchung der Reise, muss jedoch spätestens bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen werden! StornoPlus-VersicherungIn der StornoPlus-Versicherung sind alle Leistungen der Storno-Versicherung enthalten. Hinzu kommen(gesetzliche Kassen übernehmen weder die Kosten noch die Organisation des Rücktransports zum Wohnort) (Diebstahl oder Beschädigung durch Transportmittelunfall) (Hilfe bei Unfall oder Diebstahl) |

Marienkirche in Neubrandenburg